Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IS&H Agentur für Gesundheitskommunikation GbR
Geschäftsführung: Dr. Rita Hermann und Dr. Annette Immel-Sehr
Behringstr. 44, 53177 Bonn, Tel.: 0228 – 93399099
Steuer-Nr.: 206/5782/2678


1. Anwendungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der IS&H Agentur für Gesundheitskommunikation, nachfolgend „IS&H“ genannt erbrachten Leistungen bzw. für die jeweils zugrundeliegenden Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ genannt. Rechtliche Grundlage der vertraglichen Beziehungen sind ausschließlich das Angebot der IS&H, eine etwaige Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch dann, wenn die IS&H abweichenden Geschäftsbedingungen oder Bestätigungsschreiben des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen die vertraglichen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Die Angebote der IS&H sind freibleibend und unverbindlich.


2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder ggf. einer Auftragsbestätigung durch die IS&H sowie ggf. dem Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IS&H. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der IS&H.

2.2 Änderungen und Ergänzungen werden auf schriftlichen oder mündlichen Auftrag des Kunden von der IS&H umgesetzt und sind gesondert zu vergüten, sofern diese Änderungen und Ergänzungen a) von den in der Leistungsübersicht vereinbarten Leistungen nach Art und Umfang abweichen, b) sich auf bereits abgenommene (Teil-)Leistungen beziehen oder c) (Teil-)Leistungen betreffen, die dem Kunden zur Abnahme vorliegen und noch nicht abgenommen worden sind, obwohl die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

2.3 Die IS&H wird sämtliche Änderungen und Ergänzungen im Sinne von Ziffer 3.2. sorgfältig prüfen und dem Kunden die mit der Ausführung der Änderungen und Ergänzungen verbundenen Kosten mitteilen. Dem Kunden steht es sodann frei, die IS&H mit der Ausführung der kalkulierten Änderungen und Ergänzungen zu beauftragen.

2.4. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der IS&H schriftlich zu bestätigen.

2.5 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der IS&H aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die IS&H berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.6 Alle Leistungen der IS&H (insbesondere alle Vorentwürfe, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und in einem festgelegten zeitlichen Rahmen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.7 Der Kunde wird der IS&H zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der IS&H wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.8 Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) ggf. auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die IS&H haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die IS&H wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die IS&H schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die IS&H ggf. bei der Abwehr Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der IS&H hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.


3. Korrekturen und Abnahme

3.1 Bei der Erstellung von Konzepten sowie Entwürfen für Texte, Bilder, Grafiken, Skizzen etc. gilt, soweit nicht anders festgelegt, jeweils eine Korrekturschleife als vereinbart. Zusätzliche Korrekturen werden, wenn sie nicht von der IS&H zu vertreten sind, je nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Sofern der Kunde zu Leistungen, die ihm von der IS&H zur Freigabe bzw. Abnahme vorgelegt worden sind, schweigt, gilt dieses Schweigen als Erteilung der Freigabe bzw. Abnahme, sofern dem Kunden eine angemessene Frist zur Erklärung einer ausdrücklichen Freigabe bzw. Abnahme eingeräumt worden ist.


4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Die IS&H ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen von IS&H. Die IS&H wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.


5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Die IS&H ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der IS&H keine Vorauszahlungen leistet.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die IS&H fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

5.3. Im Fall der Kündigung eines Auftrages ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Bei Dienstleistungen sind hiervon jedoch solche Aufwendungen in Abzug zu bringen, die die IS&H infolge der Kündigung erspart oder zu sparen absichtlich unterlässt. Die bis zur Kündigung erstellten und abgenommenen Leistungen stehen dem Kunden zu.

5.4 Die Kündigung eines Auftrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie muss schriftlich per Post erfolgen.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die vereinbarte Vergütung ist zahlbar innerhalb von 10 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen schriftlichen Rechnung durch die IS&H. Die Vergütung versteht sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Sofern der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät, ist die IS&H berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten. Die dadurch bedingten Verzögerungen in der Auftragsdurchführung gehen zu Lasten des Kunden.

6.3 Alle Leistungen der IS&H, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.


7. Eigentumsrecht und Urheberrecht

7.1 Alle Leistungen der IS&H, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Bildmaterial in jeglicher Form), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der IS&H und können von der IS&H jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der IS&H setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der IS&H dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der IS&H, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

7.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der IS&H, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IS&H und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

7.3 Für die Nutzung von Leistungen der IS&H, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der IS&H erforderlich. Dafür steht der IS&H und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.


8. Konzept- und Ideenschutz

Hat IS&H einem potentiellen Kunden auf Aufforderung oder im Rahmen einer Ausschreibung ein Konzept erstellt, so gilt nachstehende Regelung:

8.1 Bereits durch die Aufforderung oder durch die Zusage zur Teilnahme an einer Ausschreibung durch IS&H treten der potentielle Kunde und IS&H in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

8.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die IS&H bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

8.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der IS&H ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

8.4 Das Konzept enthält darüber hinaus Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere „Schlagwörter, Texte, Grafiken und Illustrationen usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe (Schöpfungshöhe) erreichen.

8.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der IS&H im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

8.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der IS&H Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der IS&H binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

8.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die IS&H dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die IS&H dabei verdienstlich wurde.

8.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der IS&H ein.


9. Kennzeichnung

9.1 Die IS&H ist berechtigt, bei allen Maßnahmen auf die IS&H und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die IS&H ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


10. Geheimhaltung

10.1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit und der Erfüllung dieses Vertrages bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten, Vorgänge und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, seiner Mitarbeiter und Kunden sowie über den Inhalt dieses Vertragsverhältnisses (nachfolgend „Informationen“) uneingeschränktes Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragspartner werden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um diese Informationen vor der Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen.

10.2. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gemäß Ziffer 9.1. findet keine Anwendung, sofern die Informationen dem Vertragspartner zum Zeitpunkt seiner Kenntniserlangung bereits bekannt oder zu einem späteren Zeitpunkt auf rechtmäßige Weise bekannt geworden sind, Dritten oder der Öffentlichkeit bewusst von dem Berechtigten bekannt gemacht worden sind oder dem jeweiligen Vertragspartner die Weitergabe der Informationen an Dritte ausdrücklich gestattet worden ist.

10.3. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung endet nicht mit der Laufzeit dieser Vereinbarung, sondern setzt sich als Zeichen nachvertraglicher Treuepflicht unbegrenzt fort.


11. Haftungsausschluss 

11.1. Medizin als Wissenschaft ist ständig im Fluss. Die IS&H verwendet große Mühe darauf, dass die in den Texten enthaltenen Aussagen dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechen. Eine Haftung für gesundheitliche Schäden aufgrund von Aussagen der IS&H wird ausgeschlossen.

11.2. Schadensersatzansprüche gegen die IS&H sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IS&H für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

11.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von technischen Problemen des Internets hat IS&H nicht zu vertreten. In diesem Fall kann die IS&H die vertraglich definierte Leistung angemessen hinausschieben beziehungsweise ganz oder teilweise vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.


12. Salvatorische Klausel 


Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden sollte, so soll hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes nicht berührt werden. Dies gilt nicht, sofern durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei derart benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.


Stand: 01.06.2016